Jugendhilfe Bottrop e.V.
 

Definitionen

 

Definitionen der wichtigsten Begriffe

Drogen sind alle Stoffe, Mittel und Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Natur Strukturen oder Funktionen im lebenden Organismus verändern, wobei sich diese Veränderungen insbesondere in der Stimmungslage, im Bewusstsein oder in anderen psychischen Bereichen oder im Verhalten bemerkbar machen (psychoaktiv).
Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). 

Damit sind alle psychoaktiven Substanzen als Drogen zu bezeichnen, d.h. nicht nur die in Deutschland durch das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) verbotenen Stoffe, sondern auch die bei uns als Genussmittel bezeichneten Drogen wie Alkohol oder Kaffee.

Diese Definition von "Droge" ist nicht auf Verhaltensweisen wie Fernsehen oder Spielen anzuwenden, da es sich hier nicht um psychoaktive Substanzen handelt.
Teilweise den Drogen in ihrer Wirkung vergleichbare Substanzen sind auch im menschlichen Körper vorhanden und können im unterschiedlichen Grad aktiviert werden ("körpereigene Drogen").


Die Wirkung einer Droge

ist nicht alleine von ihrer Beschaffenheit abhängig, sondern von zusätzlichen Faktoren:

  • Dem körperlichen Zustand des/der Drogenkonsument:innen
  • Der Stärke und Menge der Droge
  • Dem gefühlsmäßigen Zustand und der sozialen Umgebung
  • Der Einstellung der Person gegenüber der Drogenerfahrung
  • In welchem Zeitraum und in welchen Abständen eine Droge konsumiert wird


"Sucht"

ist ein alter Begriff für Krankheit, der seit dem 19. Jh. auch für Probleme mit Drogenkonsum angewandt wurde. Der Suchtbegriff wurde durch den Begriff der Abhängigkeit ersetzt, da "Sucht" eine ungenaue Definition wiedergibt und meist im Zusammenhang von unmoralischem Verhalten gesehen wird, so dass eine "neutralere" und "objektivere" Definition durch den Suchtbegriff nicht möglich ist.


Drogenabhängigkeit

ist ein Zustand, der sich aus der wiederholten Einnahme einer Droge ergibt, wobei die Einnahme periodisch oder kontinuierlich erfolgen kann. Ihre Charakteristika variieren in Abhängigkeit von der benutzten Drogen.
Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Es wird unterschieden zwischen:

Körperlicher Abhängigkeit:
Der Körper des/der Drogenkonsument:innen hat sich auf die Wirkung der Droge eingestellt, so dass die Beendigung des Konsums zu Entzugserscheinungen führt.

Psychischer Abhängigkeit: 
Die/der Drogenkonsument:in kann und will nicht mehr ohne die Droge leben. Er/sie ist überzeugt, als Mensch nur noch mit dem Drogengebrauch leben zu können.


"Designer-Drogen"

Oftmals werden Drogen, die künstlich zusammengesetzt werden, als "Designer-Drogen" bezeichnet. Entweder werden sie von Pflanzenwirkstoffen abgeleitet oder ganz ohne natürliche Grundlagen auf dem "Papier" entworfen (designed). Ihr Wirkungsspektrum bestimmt sich durch die Zusammensetzung.

Drogendesign findet bei der Entwicklung von  Arzneimitteln in der pharmazeutischen Industrie unter kontrollierten Bedingungen statt. Bei der illegalen Herstellung von Drogen sind diese Kontrollbedingungen nicht gegeben, so dass die Wirkstoffe und ihre Zusammensetzungen für den Konsumenten nicht kontrollierbar und nachprüfbar sind. Ein hohes Konsumrisiko ist damit verbunden.


Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Im Jahr 1929 wurde mit dem "Opiumgesetz" erstmalig ein rechtsstaatlicher Rahmen für Drogenbesitz und -handel geschaffen. Das heutige BtmG definiert nicht nur, was nach deutschem und z.T. internationalem Recht ein Betäubungsmittel ist, sondern es reguliert auch, was Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Verstoß gegen das Gesetz sind. So sind für die Drogen Cannabis, Heroin und MDMA auch keine medizinischen Anwendungen vorgesehen. Für die Drogen Opium, Methadon und Amphetamine gibt es strenge gesetzliche Regelungen zur Herstellung, Einfuhr und Abgabe (Verschreibung), die auch überwacht werden.

Straftaten können auch nach dem BtmG der unerlaubte Anbau, die Herstellung, der Handel, die Ein- und Ausfuhr und die Abgabe von Betäubungsmitteln sein. Der Konsum von Betäubungsmitteln kann somit fast immer einen Straftatbestand erfüllen, der verfolgt werden kann.


Das Jugendschutzgesetz

Das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit"  (Jugendschutzgesetz) enthält eine Fülle von gesetzlichen Regelungen (u.a. zum Aufenthalt in Spielhallen oder jugendgefährdende Veranstaltungen).

Bezogen auf Drogen sind Regelungen zu legalen Drogen (Alkohol und Nikotin) getroffen worden. So ist das Rauchen in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.